An alle Schulleiter und Schulleiterinnen der Grundschulenim Lahn-Dill-Kreis
2. Dezember 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie und Ihre Schulgemeinde müssen sich, genauso wie der Lahn-Dill-Kreis als Schulträger, baulichen und demografischen Herausforderungen stellen. Vielfach besteht Sorge um die Zukunft einzelner Schulen. Durch Berichterstattungen und durch gesetzlich erforderliche Vorgänge wie z. B. die Änderung der Schulbezirkssatzung (inkl. Überschneidungsgebiete) ist viel Unruhe entstanden. Deshalb wollen wir, die drei die Regierungskoalition im Kreis stellenden Fraktionen, Ihnen in kurzen Worten unsere Sicht der Grundschulsituation vorstellen. Die Zuständigkeit des Lahn-Dill-Kreises bezieht sich dabei auf die so genannte „äußere Schulverwaltung".
Wichtigste Grundsätze für die Koalition sind:
- Grundschulen sind wichtig für jede Kommune und jeden Stadtteil!
- Grundschulen und Grundschulstandorte werden nicht in Frage gestellt, auch wenn die Schülerzahlen deutlich zurückgehen.
- Grundschulstandorte sind nur dann zu hinterfragen, wenn Sanierungen in erheblichem Umfang (z. B. Komplettsanierungen oder Neubau) erforderlich werden. Grund: Die finanzielle Situation von Kreis und den die Schulumlage tragenden Kommunen ist äußerst angespannt. Der Schulträger unterliegt bei Investitionen in Schulgebäude strengen haushaltsrechtlichen Auflagen der Aufsichtsbehörde Regierungspräsidium Gießen.
Die Arbeitsgruppe „Demografie und Schulentwicklung", bestehend aus Vertretern/innen aller im Kreistag vertretenen Fraktionen (außer der CDU), dem Staatlichen Schulamt, dem Kreiselternbeirat, der Kreisschülervertretung, Leitungen von Schulen, Bürgermeistern und Kreisausschuss und Kreisverwaltung, hat in den Jahren 2006 und 2007 nachfolgend aufgeführtes so genanntes „Eckpunktepapier zu Grundschulen" erarbeitet, das am 10. September 2007 mit Mehrheit vom Kreistag beschlossen wurde. Nach diesen Kriterien sollen Schulstandorte beurteilt werden („Inhaltliche / pädagogische Aspekte für eine zukünftige Struktur des Grundschulangebots"), wobei diese als Anhaltspunkte bzw. Richtlinie zu verstehen sind:
- Mindestgröße eines Grundschulstandortes: Durchgängige Einzügigkeit – in der Regel mindestens. 90 Schüler/innen
- Maximale Größe eines Grundschulstandortes: Vierzügigkeit
- Pädagogisch sinnvolle Größe eines Grundschulstandortes (auch mit Blick auf eine pädagogische Mittagsversorgung): Dreizügigkeit
- Maximale wünschenswerte Entfernung vom Wohnort zum Grundschulstandort: 7 km
- Wünschenswert ist es, wenn der Einzugsbereich identisch mit der kommunalen Struktur ist.
- Jede Gemeinde sollte zumindest einen Grundschulstandort haben.
- Schulische Angebote, die die o.g. Vorgaben nicht erfüllen, können fortgeführt werden, wenn die Standortkommunen dem Schulträger die zusätzlichen Kosten erstatten.
Gerade dieser letzte Punkt bezieht sich auf Schulen mit hohem Sanierungsbedarf und wurde in der Zwischenzeit auch zweimal mit Erfolg umgesetzt: Beim Neubau der Philipp-Schubert-Schule in Hermannstein und bei der Sanierung der Pestalozzischule in Schönbach.
Im Übrigen gilt für alle Schulen die im Schulentwicklungsplan 2004 vom Kreistag einstimmig beschlossene Position, dass „in den Standortfragen ... zumindest der Konsens der im Kreistag vertretenen Parteien anzustreben (ist)“.
Der Kreisausschuss als Schulträger bekräftigt diese Position auch im Entwurf des neuen Schulentwicklungsplanes für die Sekundarstufen I und II im Altkreis Wetzlar: „Schulschließungen wird es deshalb in der Regel nur geben, wenn sich im Vorfeld ein breiter Konsens in den zuständigen Gremien und mit den entsprechenden Institutionen, z.B. Staatliches Schulamt und Hessisches Kultusministerium, abzeichnet.
Im Übrigen soll zur Aufrechterhaltung des Schulfriedens vorrangig der Weg einer Verständigung mit den Standortkommunen gesucht werden, um im Einzelfall deren finanzielle Beteiligung an Bau- bzw. Sanierungs- und Unterhaltungskosten von Schulen möglich zu machen“.
Vor diesem Hintergrund sind die in vielen Stellungnahmen zum Ausdruck kommenden Befürchtungen gegenstandslos, ist vor allem die Kampagne gegen eine angeblich geplante „Schulschließungsorgie“ bestenfalls ein Beispiel für einen schlechten politischen Stil.
Wir hoffen, mit diesen Klarstellungen evtl. vorhandene Irritationen ausgeräumt zu haben. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anke Hartmann
Vorsitzende der SPD-Fraktion
im Kreistag des Lahn-Dill-Kreises
gez. Roland Esch
Vorsitzende der FWG-Fraktion
im Kreistag des Lahn-Dill-Kreises
gez. Heinz Schreiber
Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
im Kreistag des Lahn-Dill-Kreises